Algemeine Geschäftsbedinungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE MIETE EINES FERIENHAUSES IN HEIDEBOS ODER ZWISCHEN HEIDE UND WALD


1. Mietdauer: Der jeweilige Vertrag wird für die vorgenannte Dauer abgeschlossen. Außerhalb dieses Zeitraums besteht kein Anspruch des Mieters auf die Immobilie. Grundsätzlich gilt ein Mindestaufenthalt von 2 Nächten.

2. Die Buchung: Der Vertrag kommt zwischen dem Vermieter (= Ferienhauskonzessionär) und dem Mieter zustande. Der Vermieter haftet nicht, wenn die Vermietung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände nicht durchgeführt werden kann.

3. Preise: Die veröffentlichten Preise sind die Preise pro Ferienhaus. Es gelten die auf der Website angegebenen Preise. (Druckfehler vorbehalten, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich als Preisnachlass ausgewiesen). Zusatzleistungen wie Endreinigung und Arrangements sind separat zu bezahlen (optional oder obligatorisch). Bitte prüfen Sie hierzu Ihren Vertrag.

4. Aktenkosten: Es werden keine Aktenkosten erhoben.

5. Anzahlung: Bei Buchung bezahlen Sie innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Mietpreises. Der Restbetrag muss 1 Monat vor Anreise bezahlt werden. Bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Anreise erfolgen, ist der volle Betrag zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Fuarte bv berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen.

6. Zustand des Objektes: Das Ferienhaus wird von uns persönlich und regelmäßig überprüft. Sollten Abweichungen von der Beschreibung oder Schäden vorliegen, müssen Sie diese umgehend dem Verantwortlichen/Eigentümer vor Ort melden, auch um eine Zuschreibung zu vermeiden! Das Problem wird dann schnellstmöglich behoben. Reklamationen, die nicht während des Aufenthaltes gemeldet werden, werden im Nachhinein nicht berücksichtigt. Folgende Mängel wurden bereits gemeldet und müssen von Ihnen nicht mehr gemeldet werden: Riss im Obstfach des Kühlschranks, Riss im Küchenfenster.

Sie müssen die Unterkunft bei der Abreise im selben Zustand hinterlassen, in dem Sie sie bei der Ankunft vorgefunden haben. Etwaige Verluste durch Bruch oder Beschädigung der Wohnung oder des Inventars müssen vom Mieter ersetzt werden. Bei der Angabe der Endreinigungspauschale gehen wir davon aus, dass Sie das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen. D.h. Geschirr gespült, Esstisch/Herd/Theke abgewischt, Müll in den dafür vorgesehenen Behältern, keine Essensreste im Kühlschrank oder in den Schränken, Grill gereinigt, keine Essensreste im Whirlpool, kein Müll im Garten, .... Wenn Sie Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen können zusätzliche Reinigungskosten anfallen.

7. Kaution: Sie sind verpflichtet eine Kaution zu hinterlegen. Der Betrag beträgt 275,00 Euro pro Aufenthalt und ist spätestens am Vortag der Anreise auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Eigentümer/Verantwortliche vor Ort hat das Recht, Ihnen bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzung den Zugang zum Objekt zu verweigern. Im Falle eines etwaigen Schadens kann dieser zu erstattende Betrag von der Kaution abgezogen werden. Ein einzelner Glas- oder Tellerbruch sowie ein durch Abnutzung entstandener Schaden gelten allerdings nicht als Schaden. Führt die Beratung über diesen Schaden nicht zu einer Einigung, muss der Mieter den Schaden direkt beim Vermieter geltend machen. Bei ordnungsgemäßer Nutzung des Ferienhauses wird die Kaution grundsätzlich am Abreisetag, spätestens jedoch 4 Tage nach der Abreise zurückerstattet. In Ausnahmefällen (Stammgäste etc.) kann von dieser Verpflichtung abgesehen werden.

8. Ankunfts- und Abfahrtszeiten: Es ist wichtig, dass Sie die Ankunfts- und Abfahrtszeiten strikt einhalten (die genaue Uhrzeit finden Sie in der Dokumentation der Immobilie).

9. Zugelassene Personenzahl: Die Zahl der das Objekt belegenden Personen darf die im Vertrag angegebene Personenzahl nicht überschreiten. Wenn sich bei der Ankunft vor Ort herausstellt, dass mehr Personen anwesend sind als im Vertrag angegeben, hat der Eigentümer das Recht, einen Aufpreis zu verlangen (40 €/Person/Nacht für Mietpreise unter 1000 €/Woche und 80 €/Person/Nacht für Mietpreis > 1000 €/Woche) oder zu viele Leute abzuweisen. Auch das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Caravans ist seitens der Agentur für Natur und Wald nicht gestattet. Babys bis 2 Jahre sind nicht inbegriffen. Bitte beachten Sie, dass pro Ferienhaus nur 1 Babybett und Hochstuhl zur Verfügung stehen.

10. Energiekosten (Wasser, Gas und Strom): Diese sind im Mietpreis enthalten. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist in keinem der Häuser gestattet. Das Stromnetz ist hierfür nicht ausgelegt.

11. Unfälle: Der Eigentümer des Grundstücks ist nicht für Unfälle auf dem Grundstück und in dessen Umgebung verantwortlich.

12. Stornierungsbedingungen: Im Falle einer Stornierung durch den Mieter, der keine Stornierungsversicherung abgeschlossen hat oder der nicht unter die Bedingungen der Versicherung fällt, haftet der Mieter für die geleistete Anzahlung (1/3 der Gesamtsumme) bis zu 8 Wochen vor der Ankunft. - ab 8 Wochen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis fällig. Bei vorzeitiger Abreise oder Nichtinanspruchnahme des Objekts besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

13. Versicherungen: Als Mieter sind Sie verpflichtet, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Eventuelle Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen im Brandfall werden von der Feuerversicherung des Hauses nicht abgedeckt. Bitte prüfen Sie selbst bei Ihrem Versicherer, ob hierfür ein entsprechender Schadensschutz besteht. Manchmal ist für die Ferienimmobilie eine Erweiterung der Familien- und Gebäudeversicherung notwendig. Für alle Schäden, die nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt sind, haften Sie als Mieter. Fuarte bv kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Mieter oder Dritten durch den Aufenthalt in der Ferienwohnung entstehen.

14. Stornierung durch Fuarte bv: Wenn Fuarte bv aufgrund höherer Gewalt gezwungen ist, den Aufenthalt zu stornieren (die Immobilie ist beispielsweise aufgrund eines Todesfalls, einer Scheidung, eines Brandes oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar), werden Sie umgehend informiert. Der Vertrag endet dann entschädigungslos und unter Rückerstattung aller von Ihnen gezahlten Beträge.

15. Besondere Bedingungen: Die Häuser wurden von Fuarte bv von der Agentur für Natur und Wälder, der beide Häuser gehören, in Konzession genommen und sind Teil des Naturschutzgebiets „Het Nationaal Park Hoge Kempen“. Das bedeutet, dass Vermieter und Mieter sich an die im Naturschutzgebiet geltenden Regelungen halten und diese auch anerkennen müssen:

· Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen (2 vorhanden) gestattet

· Die Gras- und Waldzone entlang des Hauses kann als Spiel- und Aufenthaltsfläche genutzt werden. Die etwas weiter entfernt gelegene Weidefläche steht unter Naturschutz und ist als Brutgebiet für Vögel, Überwinterungsgebiet für Insekten und Schmetterlinge, Weidefläche für Wild vorgesehen und darf (auf Antrag der ANB) nicht betreten werden.

16. Die Aktivitätsbox ist ab dem 15. Februar 2025 verfügbar (vorerst nur für das Ferienhaus Heidebos). Dieses muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Fehlende oder defekte Teile werden ebenso von der Kaution abgezogen wie unsachgemäße Lagerung.